Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Chlorhexamed Tägliche Mundspülung
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet,
sofern keine Anleitung durch Zahnarzt oder Arzt erfolgt. Sehr selten können
allergische Reaktionen auftreten. Anzeichen können Hautausschlag, Schwellungen
von Mund oder Gesicht sowie Atembeschwerden sein. In diesem Fall Produkt sofort
absetzen und medizinischen Rat suchen
Ansonsten gilt wie bei den anderen Mundpflegeprodukten bei Unverträglichkeit die
Anwendung einzustellen. Nicht aus der Flasche trinken. Kann zu Verfärbungen
führen, die durch zweimal tägliches Putzen oder eine professionelle
Zahnreinigung entfernt werden können. Sie können Verfärbungen durch zweimal
tägliches Zähneputzen vorbeugen sowie durch den Verzicht auf Tee, Kaffee oder
Rotwein, insbesondere bis zu einer Stunde nach Anwendung der Mundspülung. Stets
die Kappe zur Dosierung verwenden.
Nicht verwenden, wenn Umverpackung beschädigt ist.
Chlorhexamed 1 % GEL
Chlorhexamed 1 % GEL
Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Anwendungsgebiete:
Erwachsene: Zur ausschließlichen Anwendung im Bereich der
Mundhöhle zur vorübergehenden unterstützenden Behandlung bei bakteriell
bedingten Zahnfleischentzündungen (Gingivitis); zur Unterstützung der
Heilungsphase nach parodontalchirurgischen Eingriffen; bei eingeschränkter
Mundhygienefähigkeit, z. B. als Folge orthodontischer (kieferorthopädischer)
Behandlungen. Warnhinweis: Enthält
Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.), Levomenthol und Pfefferminzöl. Apothekenpflichtig. Stand: 06/2016.
Chlorhexamed DIREKT 1 % Gel
Chlorhexamed DIREKT 1 % Gel
Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat) Anwendungsgebiete:
Vorübergehende unterstützende Behandlung von bakteriell bedingten Entzündungen
des Zahnfleisches (Gingivitis) und der Mundschleimhaut sowie nach
parodontalchirurgischen Eingriffen. Warnhinweise: Enthält
Macrogolglycerolhydroxystearat, Levomenthol und Pfefferminzöl. Apothekenpflichtig. Stand: 04/2017.
Chlorhexamed Fluid 0,1 %
Chlorhexamed Fluid 0,1 %
Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle
Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Anwendungsgebiete: Zur
temporären intraoralen Keimzahlreduktion. Als temporäre adjuvante Therapie zur
mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und
Mundschleimhaut. Bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit.
Warnhinweis: Enthält 7,2 Vol.-% Alkohol,
Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph.Eur.), Ponceau 4R. Der Aromastoff enthält
Levomenthol und Zimtöl. Apothekenpflichtig. Stand: 01/2024.
Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2 %
Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2 %
Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle
Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Anwendungsgebiete:
Antiseptische Lösung. Zur vorübergehenden Keimzahlverminderung im
Mundraum; zur Unterstützung der Heilungsphase nach parodontalchirurgischen
Eingriffen durch Hemmung der Plaque-Bildung; zur vorübergehenden
unterstützenden Behandlung bei bakteriell bedingten
Zahnfleischentzündungen (Gingivitis); bei eingeschränkter
Mundhygienefähigkeit. Warnhinweis: Enthält
Pfefferminzaroma und Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.). Das Pfefferminzaroma
enthält Benzylalkohol, Citral, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Limonene
und Linalool. Apothekenpflichtig. Stand: 01/2024.
Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2 % Anwendung als Spray
Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2 %
Anwendung als Spray
Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Anwendungsgebiete: Zur
vorübergehenden Keimzahlverminderung im Mundraum; zur Unterstützung der
Heilungsphase nach parodontalchirurgischen Eingriffen durch Hemmung der
Plaque-Bildung; zur vorübergehenden unterstützenden Behandlung bei bakteriell
bedingten Zahnfleischentzündungen (Gingivitis); bei eingeschränkter
Mundhygienefähigkeit. Warnhinweis: Enthält Pfefferminzaroma und
Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.). Apothekenpflichtig.
Stand: 11/2016.
Aus den gefundenen Werten ergeben sich
Konsequenzen für die Behandlung. Bei allen
neuen Patienten sollte deshalb der PSI
erhoben werden. Für Patienten, die bereits
eine erste Untersuchung durchlaufen haben,
hängt die Frequenz von den Ergebnissen der
Voruntersuchung ab.
Für Patienten mit Grad 0, 1 oder 2
sollte der PSI einmal jährlich erhoben
werden (Erstattung durch die
gesetzlichen Krankenkassen alle zwei
Jahre, siehe Kasten
Kostenübernahme).
Für Patienten mit Grad 3 oder 4 ist eine
detaillierte parodontale Erfassung
erforderlich:
Grad 3: Erfassung der
Vollsondierungstiefen (6 Stellen
pro Zahn) in den Sextanten, in
denen Grad 3 registriert wurde.
Grad 4: Erfassung der
Vollsondierungstiefen (6 Stellen
pro Zahn) und Blutungen während
des Sondierens für das gesamte
Gebiss.
Der PSI kann nicht verwendet werden, um
das Ansprechen einer parodontalen
Therapie zu beurteilen, da keine
detaillierten Informationen über die
Verteilung innerhalb eines Sextanten
vorliegt. Um das Therapieansprechen zu
messen, sollte an 6 Stellen pro Zahn vor
und nach der Behandlung gemessen werden.
Auch bei Patienten, die sich bereits
einer Parodontitis-Initialtherapie
unterzogen haben, sollten die
Sondierungstiefen des gesamten Gebisses
jährlich erfasst werden.
Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenversicherungen
übernehmen die Kosten für die PSI-Erhebung
alle zwei Jahre. Außerdem übernehmen sie die
Behandlung der Entzündung unter der
Voraussetzung, dass das Gebiss frei von
Zahnstein und anderen Reizfaktoren ist und
der Patient zur richtigen Mundhygiene
angeleitet wurde. Die Kostenübernahme muss
zuvor bei der Krankenkasse beantragt worden
sein.
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