Der Parodontale Screening Index
Der Parodontale Screening Index

Wann sollte der PSI erhoben werden?

Aus den gefundenen Werten ergeben sich Konsequenzen für die Behandlung. Bei allen neuen Patienten sollte deshalb der PSI erhoben werden. Für Patienten, die bereits eine erste Untersuchung durchlaufen haben, hängt die Frequenz von den Ergebnissen der Voruntersuchung ab.

  • Für Patienten mit Grad 0, 1 oder 2 sollte der PSI einmal jährlich erhoben werden (Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre, siehe Kasten Kostenübernahme).
  • Für Patienten mit Grad 3 oder 4 ist eine detaillierte parodontale Erfassung erforderlich:
    • Grad 3: Erfassung der Vollsondierungstiefen (6 Stellen pro Zahn) in den Sextanten, in denen Grad 3 registriert wurde.
    • Grad 4: Erfassung der Vollsondierungstiefen (6 Stellen pro Zahn) und Blutungen während des Sondierens für das gesamte Gebiss.
  • Der PSI kann nicht verwendet werden, um das Ansprechen einer parodontalen Therapie zu beurteilen, da keine detaillierten Informationen über die Verteilung innerhalb eines Sextanten vorliegt. Um das Therapieansprechen zu messen, sollte an 6 Stellen pro Zahn vor und nach der Behandlung gemessen werden.
  • Auch bei Patienten, die sich bereits einer Parodontitis-Initialtherapie unterzogen haben, sollten die Sondierungstiefen des gesamten Gebisses jährlich erfasst werden.

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die PSI-Erhebung alle zwei Jahre. Außerdem übernehmen sie die Behandlung der Entzündung unter der Voraussetzung, dass das Gebiss frei von Zahnstein und anderen Reizfaktoren ist und der Patient zur richtigen Mundhygiene angeleitet wurde. Die Kostenübernahme muss zuvor bei der Krankenkasse beantragt worden sein.